Rechtsprechung
BVerwG, 24.03.1994 - 1 B 96.92 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Türkisches Rechtshilfeersuchen im Zusammenhang mit einem Strafverfahren wegen Beteiligung an der strafbaren Ausfuhr von Rauschgift aus der Türkei - Absehen von einer Abschiebungsandrohung in Erwartung des Ergebnisses des laufenden Asylverfahrens - Abschiebungsschutz ...
Verfahrensgang
- OVG Nordrhein-Westfalen, 20.02.1992 - 17 A 1276/90
- BVerwG, 24.03.1994 - 1 B 96.92
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 16.10.1989 - 1 B 106.89
Trennung zwischen Ausweisungsverfahren und erneuter Gestattung des Aufenthalts - …
Auszug aus BVerwG, 24.03.1994 - 1 B 96.92
Er macht eine Abweichung von dem Beschluß vom 16. Oktober 1989 - BVerwG 1 B 106.89 - (Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 119) geltend.Das ist mit der im Beschluß vom 16. Oktober 1989 (a.a.O.) dargelegten Rechtsprechung nicht vereinbar.
Abgesehen davon, daß es um die Anwendung ausgelaufenen Rechts geht, ist ein über die Darlegungen in dem Beschluß vom 16. Oktober 1989 (a.a.O.) hinausgehender Klärungsbedarf für die Gegebenheiten des vorliegenden Falles auch nicht ersichtlich.
- BVerwG, 01.12.1987 - 1 C 29.85
Ausweisung - Strafrechtliche Verurteilung - Rechtskraft - Orientierung an der …
Auszug aus BVerwG, 24.03.1994 - 1 B 96.92
Die vom Kläger befürchtete Gefahr der Bestrafung in der Türkei gehört auch nicht etwa zu dem persönlichen Lebensbereich des Ausländers, dem die Behörden ohne entsprechenden Hinweis nicht von Amts wegen nachzugehen brauchen (BVerwGE 78, 285 ). - BVerwG, 18.12.1991 - 1 B 139.91
Umfang der gerichtlichen Aufklärungspflicht - Strafverfolgung von …
Auszug aus BVerwG, 24.03.1994 - 1 B 96.92
Die Beschwerde zeigt nichts dafür auf, daß die vom Oberverwaltungsgericht verwerteten Erkenntnisquellen grobe Mängel wie z.B. Widersprüche aufweisen, sich Zweifel an der Sachkunde oder Unvoreingenommenheit der Verfasser ergeben oder es sich um besonders schwierige Fachfragen handelt, die ein spezielles Fachwissen erfordern, über das die Verfasser der verwerteten Erkenntnisquellen möglicherweise nicht in ausreichendem Maße verfügen (vgl. z.B. Beschluß vom 18. Dezember 1991 - BVerwG 1 B 139.91 - Buchholz 310 § 98 VwGO Nr. 41).
- BVerwG, 05.05.1998 - 1 C 17.97
Abschiebung, Abschiebung in den Heimatstaat, Ausweisungszwecke, Ausweisung, …
Das bedeutet, daß später entstandene oder bekanntgewordene Erkenntnisse über die zu dem maßgeblichen Zeitpunkt bestehende Sachlage zu berücksichtigen sind, nicht aber, daß die von der Behörde getroffene Prognose durch später eingetretene Tatsachen gerechtfertigt oder widerlegt werden kann; die Entwicklung nach dem maßgebenden Zeitpunkt muß also unberücksichtigt bleiben (vgl. Beschluß vom 24. März 1994 - BVerwG 1 B 96.92 - Beschluß vom 16. Oktober 1989 - BVerwG 1 B 106.89 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 119). - BVerwG, 21.09.1994 - 1 B 131.93
Darlegungserfordernis bei einer Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel …
Das Berufungsgericht wäre dazu nur verpflichtet gewesen, wenn das zugrundegelegte Gutachten nebst Ergänzung erkennbar Mängel wie z.B. Widersprüche aufwiese, sich aus ihm Zweifel an der Sachkunde oder Unvoreingenommenheit des Sachverständigen ergäben oder wenn es sich um besonders schwierige Fachfragen handelte, die ein spezielles, bei dem bisherigen Gutachter nicht vorausgesetztes Fachwissen erfordern (BVerwGE 31, 149 ; 71, 38 ; Beschluß vom 18. Dezember 1991 - BVerwG 1 B 139.91 - Buchholz 310 § 98 VwGO Nr. 41 S. 17; Beschluß vom 24. März 1994 - BVerwG 1 B 96.92 -). - BVerwG, 03.08.1998 - 1 B 76.98
Ausweisung wegen schwerwiegenden Gründen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung …
Dieser Rechtssatz besagt, daß später entstandene oder bekanntgewordene Erkenntnisse über die zu dem maßgeblichen Zeitpunkt bestehende Sachlage zu berücksichtigen sind, nicht aber, daß die Prognose durch später eingetretene Tatsachen gerechtfertigt oder widerlegt werden kann (stRspr; vgl. Beschlüsse vom 16. November 1992 - BVerwG 1 B 197.92 - Buchholz 402.26 § 12 AufenthG/EWG Nr. 8, vom 24. März 1994 - BVerwG 1 B 96.92 - und vom 27. Juni 1997 - BVerwG 1 B 132.97 -).